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OUYA: Deutscher Zoll stellt sich (mal wieder) quer

OUYA Spielkonsole

Crowdfunding ist schon länger ein Phänomen der besonderen Art, welches von immer mehr kreativen Menschen entdeckt wird. Kickstarter und Konsorten haben schon einige Vorzeige-Projekte auf diese Art hervorgebracht doch einzig der Videospielkonsole mit Android als Betriebssystem, OUYA, war eine medial große Aufmerksamkeit zuteil geworden. Nun wird die Konsole langsam ausgeliefert. Oder doch nicht?

Als die Videospielkonsole OUYA ihr Debüt bei Kickstarter feierte, avancierte sie schnell zu einem Liebling der Medien. Eine Videospielkonsole für läppische 99 US Dollar (119 Euro für Deutschland)? Und das auch noch mit Android, um der alteingesessenen Konkurrenz in Form von Nintendo, Sony und Microsoft ein wenig das Leben schwer zu machen? Klang fast schon zu gut um wahr zu sein aber dennoch hatte die OUYA einen sensationellen Erfolg. Anstatt der angepeilten 950.000 US Dollar kamen am Ende satte 8,5 Millionen US Dollar zusammen und nun ein Jahr später werden die ersten Konsolen an die Kickstarter-Baker verschickt.

 

Deutsche Einfuhrbestimmungen

Nur der Deutsche Zoll macht mal wieder Probleme, wie gestern bekannt wurde. Dabei handelt es sich eigentlich um ein bekanntes Problem, an welchem bereits die Pebble Smart Watch gescheitert war und das sind die Einfuhrbestimmungen elektronischer Geräte nach Deutschland. Wie die Bundesbehörde in Köln mindestens einem der OUYA-Fast-Besitzer schriftlich mitteilte, gäbe es begründete Zweifel für die Konsole zu „Verboten und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze“.

Für eine Einfuhr nach Deutschland muss jedem technischen Gerät eine deutschsprachige Bedienungsanleitung beiliegen und das Gerät muss mit dem CE-Prüfsiegel versehen sein. Beides ist laut dem Deutschen Zoll aber nicht der Fall, weswegen die Behörde in Köln die Konsolen vorerst einbehält und die Adressaten per Brief darüber informierte. Die Kollegen von Heise Online konnten zumindest bei ihrem Testexemplar die Existenz des CE-Siegels bestätigen, wenn auch sehr gut versteckt im drahtlosen Controller unter der Batterieabdeckung.

 

Ein unschöner Zwischenfall

Bisher hat das Hauptzollamt in Köln noch keine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben können, ebenso wenig wie die für solche Zulassungen zuständige Bundesnetzagentur. Aufgrund des anstehenden Wochenendes könnten beide Einrichtungen frühestens am Montag auf entsprechende Anfragen reagieren. Wie bei der Pebble Smart Watch haben die deutschen (Fast)Besitzer die Wahl zwischen der Vernichtung der Konsole oder der Verweigerung der Annahme. In letzterem Fall würde die Konsole zurück an die OUYA-Macher geschickt werden, wo die deutschen Baker dann sich mit dem Unternehmen um eine angemessene Problemlösung kümmern können, ohne das sie ihr Geld zwangsweise verlieren müssen.

Fraglich wird jetzt nur noch sein, wie groß der Image-Schaden ausfallen wird, da dieses Problem nicht zum ersten Mal aufgetreten war, siehe die Sache mit der Pebble Smart Watch. Vielleicht haben wir ja Glück gehabt und unser Exemplar hat es ohne Probleme durch den Zoll geschafft. Drückt uns die Daumen.

[Quelle: Heise Online]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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