Polizei nutzt illegal Daten aus der Luca-App
Und wieder einmal ist die Luca-App in den Schlagzeilen, da die von einem Gastwirt gesammelten Daten missbräuchlich und ohne jegliche Rechtsgrundlage von der Mainzer Kriminalpolizei eingesehen und ausgewertet wurde.
Mainzer Polizei nutzte illegal Daten von Restaurantgästen aus der Luca-App
Immer wieder gerät die Luca-App in die Kritik der Datenschützer. Da wird auch der aktuelle Vorfall für ausreichend Zündstoff sorgen. In einer Mainzer Gaststätte wurden laut einem Medienbericht des Südwestrundfunks (SWR) im Zuge einer Strafverfolgung die gesammelten Daten von der Kriminalpolizei abgefragt und ausgewertet. Diese Daten beinhalten Vor- und Zunahmen, Geburtsdatum, Adressat und Telefonnummer der bewirteten Kunden. Tatsächlich dürfen diese durch die Gaststätte und dem Gesundheitsamt verschlüsselten Daten aber nach § 28a Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes sowie nach § 1 Abs. 8 der Corona-Bekämpfungsverordnung nicht zum Zwecke der Zeugensuche oder Strafverfolgung abgerufen werden.
Berechtigte Kritik der Betreiber
Grundlage für die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft war ein Besucher der am 29.November 2021 nach einem Besuch der Gaststätte so unglücklich gestürzt war, das er wenige Tage später aufgrund seiner Verletzungen starb. Die Mainzer Kriminalpolizei habe am 13. Dezember eine Befragung der Angestellten der Gaststätte durchgeführt und im Zuge dessen auch aktiv die Daten des 29. November der Luca-App abgefragt. Die Angestellte erhielt von dem zuständigen Gesundheitsamt eine Anfrage zur Datenfreigabe, die sie entsprechend bestätigt hatte. Ein wichtiges Sicherheitsfeature was die Betreiber „culture4life GmbH“ auf ihrer Seite noch einmal unterstreichen.
Die Daten können nur bereitgestellt, wenn das jeweilige Gesundheitsamt und der jeweilige Betrieb in einem Infektionsfall gleichzeitig ihr Einverständnis erteilen und ihre individuellen Schlüssel anwenden, um die Daten zu entschlüsseln. Die Daten sind dann nur für das jeweilige Gesundheitsamt einsehbar.
Staatsanwaltschaft entschuldigt sich und prüft mögliche weitere Fälle
Allen Anschein hat aber das entsprechende Gesundheitsamt auf Druck der Staatsanwaltschaft nachgegeben. Damit hatte die Polizei entsprechenden Zugriff auf die anonymisierten Daten der Luca-App und kontaktierte insgesamt 21 Besucher des besagten Abends für eine Zeugenaussage. Auf Druck der Medien bestätigte nun die Staatsanwaltschaft das fehlerhafte Verhalten.
Die Staatsanwaltschaft Mainz drückt ihr Bedauern gegenüber den insoweit vom unzulässigen Zugriff auf die Daten Betroffenen aus und bittet darum, diesen Zugriff zu entschuldigen. Die entsprechenden Daten werden nicht weiter genutzt. Weiterhin ist eine Prüfung eingeleitet worden, inwiefern in der Vergangenheit schon im Zuge von Ermittlungsverfahren auf Daten der Luca-App zurückgegriffen worden ist.