„Slide to next patent lawsuit“ Apple erhält US-Patent
Amerika beweist ein weiteres Mal das es das Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist. So wurde nun bekannt, dass das Patentamt der Vereinigten Staaten (United States Patent & Trademark Office) vor kurzem Apple das bereits im Jahre 2005 beantragte Patent für die „Slide to unlock“ Funktion zugesprochen bekommen hat.
Mit dieser Funktion ist das typische entsperren durch eine seitliche Wischbewegung des Sperrbildschirms gemeint. Um genau zu sein sieht der Patentauszug sogar noch ein wenig umfangreicher aus:
A device with a touch-sensitive display may be unlocked via gestures performed on the touch-sensitive display. The device is unlocked if contact with the display corresponds to a predefined gesture for unlocking the device. The device displays one or more unlock images with respect to which the predefined gesture is to be performed in order to unlock the device. The performance of the predefined gesture with respect to the unlock image may include moving the unlock image to a predefined location and/or moving the unlock image along a predefined path. The device may also display visual cues of the predefined gesture on the touch screen to remind a user of the gesture. In addition, there is a need for sensory feedback to the user regarding progress towards satisfaction of a user input condition that is required for the transition to occur.
Sinngemäß ist hier nicht nur die Geste von links nach rechts zum entsperren gemeint sondern vielmehr das gesamte Prozedere an sich.Frei übersetzt:
Ein Gerät mit einer berührungsempfindlichen Anzeige kann über auf der berührungsempfindlichen Anzeige durchgeführte Geste aufgeschlossen werden. Das Gerät wird aufgeschlossen, wenn der Kontakt mit der Anzeige einer vorherbestimmten Geste entspricht, die für das entsperren vorgesehen ist. Das Gerät zeigt ein oder mehrere Entsperrgrafiken an, mit Hilfe derer die vorherbestimmte Geste durchgeführt werden soll, um das Gerät aufzuschließen. Die Funktion der vorherbestimmten Geste in Bezug auf die Entsperrgrafik kann das Bewegen der Entsperrgrafiken zu einer vorherbestimmten Stelle und/oder dem Bewegen der Entsperrgrafik entlang einem vorherbestimmten Pfad umfassen. Das Gerät kann auch optische Hinweise der vorherbestimmten Geste auf dem Display anzeigen, um einen Benutzer an die Geste zu erinnern. Außerdem gibt es die Möglichkeit für eine Vibrationsresonanz (Sensorfeedback) für den Benutzer als Bestätigung einer Benutzereingabe bezüglich des Fortschritts.
Im Klartext bedeutet der aktuelle Stand, dass unter Berücksichtigung der jüngst juristischen Vorgehensweise von Apple, nun entweder eine große Welle an Patentrechtsklagen auf so ziemlich alle anDROID Gerätehersteller zu kommt oder diese für jedes verkaufte Gerät, da genau solche ein Entsperrmuster in allen anDROID Geräten vorinstalliert ist, eine Lizenzgebühr an Apple abführen müssen.
Wir versuchen hier in unserer Berichterstattung über Sinn und Unsinn der teils lapidaren Patentrechtsvergabe zu enthalten, da es doch auch schon aus Marktwirtschaftlichen Gründen ein zu weit umfassendes Thema ist und wir auch zugegebener Maßen nicht ausreichend über die Tragweite informiert sind.
Als Endverbraucher steht natürlich außer Frage das diese hin und her Klagerei echt nervt und keineswegs zu Markenidentifizierung beiträgt.
Wie seht ihr das?
Ist die Durchsetzung solcher Patente legitim oder sogar wie am Beispiel Microsoft, für Unternehmen bereits eine unverzichtbare Einnahmequelle?
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