FeaturedNewsOff Topic

Abzocke: Bundesnetzagentur mit Maßnahme gegen Ping-Anrufe

Wer kennt es nicht: Das Smartphone klingelt nur einmal und wir scheinen den Anruf verpasst zu haben. Wir wollen instinktiv zurückrufen, denn es könnte ja wichtig sein. Doch genau darauf haben es die Abzocker angelegt. Denn wenn wir der ersten Intuition folgen, kommen immense Kosten aufgrund eines kostenpflichtigen Rückruf im Ausland zustande. Die Bundesnetzagentur will den Ping-Anrufen nun Einheit gebieten.

Nach einem Zufallsprinzip versuchen sich Dritte an uns zu bereichern. Der Trick ist immer der Gleiche. Das Smartphone klingelt nur einmal kurz. Mehr braucht es auch nicht um eine Rufnummer in unsere Liste der „entgangenen Anrufe“ zu übermitteln, die in der Regel ihren Sitz im Ausland hat. Hauptsächlich Osteuropäischer Herkunft wie die Ukraine, Russland oder Tschechien. Aber auch Ping-Anrufe aus Afrika häufen sich seit Anfang des Jahres. Den sogenannten Lock-Anrufen ist es nur schwer Herr zu werden, da sich die Rufnummern permanent ändern.

Bundesnetzagentur will Preisansage für Ping-Anrufe

Nun schreitet die Bundesnetzagentur ein. Sie ordnet erneut an, dass Mobilfunkbetreiber eine kostenlose Preisansage für 56 Länder einführen müssen, bevor der kostenpflichtige Anruf getätigt wird. Darunter Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum. Die Anordnung ist bis spätestens den 1. März 2019 umzusetzen.

Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor. Die Beschwerdeentwicklung 2018 hat gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Pingwellen einzudämmen. Preistransparenz schützt Verbraucher am besten vor unbedachten Rückrufen. Rufen die getäuschten Verbraucher zurück, können sie das Gespräch abbrechen, ohne dass Kosten entstehen, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Allein im Januar 2019 gingen knapp 14.000 Beschwerden zu sogenannten Ping-Anrufen bei der Bundesnetzagentur ein. Wir raten dringend davon ab, die Rufnummer zurückzurufen, sofern sie euch nicht bekannt ist. Entsprechende Anrufe können der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf gemeldet werden. Eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs ergriffenen Maßnahmen findet ihr unter: www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste.

[Quelle: Bundesnetzagentur]

Beitrag teilen:

Lino Bentzin

Hallo, ich bin Lino. Ich studiere Medienwissenschaft an der Humboldt-Universität in Berlin und nutze aktuell ein OnePlus 6T. Meine Freundin nutzt ein iPhone 8, sodass ich auch einiges auf dem Gebiet mitbekomme. Mein Hobbys sind neben Technik-Kram, das Kochen, Eishockey, HipHop und die PS4.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert