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Apple rettet in letzter Sekunde Bezahl-Monopol

Knapper hätte es aus Sicht von Apple im Fall „Bezahl-Monopol“ im hauseigenen App-Store nicht laufen können. Sollte doch Cupertino durch ein kalifornisches Gerichtsurteil im Fall Apple versus Epic Games bis zum 9. Dezember 2021 externe Zahlungsquellen im hauseigenen App-Store zulassen. Eine Berufung war von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers eigentlich ausgeschlossen worden. Doch wie ein Wunder ließ sich ein US-Berufungsgericht in letzter Sekunde noch umstimmen und stoppte für die Dauer des Verfahrens die Verfügung.

 

Apple behält bis auf weiteres sein Bezahl-Monopol

Wie ein Wunder ist es Apple erneut gelungen der Verfügung der Richterin des Bundesbezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien zu entgehen. Eigentlich sollte Cupertino auf Klage von Epic Games hin, ab dem 9. Dezember 2021 im hauseigenen App-Store als auch innerhalb der Anwendungen an sich, Links und Schaltflächen zulassen welche es dem Entwickler ermöglichen andere Zahlungsquellen als die von Apple zu nutzen. Epic wollte das faktische „Bezahl-Monopol“ im iOS-Kosmos außer Kraft setzen.

Epic hat starkes Eigeninteresse

Natürlich nicht ganz ohne Eigennutz. Denn Auslöser des Rechtsstreits war das Battle Royale Mobile Game Fortnite, bei dem Epic Games bei allen In-App-Käufen – wovon das Game im Grunde lebt – bis zu 30 Prozent Provision an Apple zu zahlen hätte. Aber auch andere Größen wie Microsoft sprangen dem Software-Entwickler zur Seite. Aber auch hier besteht ein gewisses Eigeninteresse, das Redmond gern seine Xbox-Cloud-Spielesammlung in den Apple App-Store platzieren würde.

Apple vs. Epic Games

Trotz Ausschluss wurde eine Berufung gewährt

Zur großen Verwunderung hatte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers eine Berufung ausgeschlossen, da ihrer Meinung nach sie darin nur die Intention Seitens Apple erkannte, einen unbefristeten Aufschub zu erhalten ohne jedoch selbst einen Versuch zu unternehmen die Verfügung umzusetzen. Dennoch kam ein US-Berufungsgericht nun den Forderungen von Apple nach. Von dort heißt es nun sinngemäß, dass man sich an der Feststellung der Bezirksrichterin stört, dass „Apple mit seinen Geschäftspraktiken zwar nicht das Kartellrecht, aber ein kalifornisches Gesetz gegen unfairen Wettbewerb verletzt habe„.

Nun hat Apple erneut einige Monate Zeit bekommen bis das Berufungsgericht seine Prüfung abgeschlossen hat. Alternative Zahlungsmethoden wird es bis auf weiteres im Apple App-Store nicht geben und Cupertino bleibt das „Bezahl-Monopol“ erhalten.

[Quelle: Der Standard]

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MaTT

Mit dem Palm groß geworden und dem Qtek 1010, sowie HTC Hero die unstillbare Lust an dem OS Android bis zum heutigen Tage entdeckt. Als Gründer von Android TV (heute GO2mobile), pflasterten Meilensteine bei Areamobile (Head of Video Content) oder NextPit (Senior Editor) den Weg von Bestenlisten, News, Tests und Videos. Auch heute noch Spezialagent für alles Kreative.

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