Donald Trump mit kurzer Zündschnur: TikTok und WeChat gebannt
Donald Trump lässt seinen Drohungen Taten folgen: Das chinesische Videoportal TikTok und der Chat- und Bezahl-Dienst WeChat werden ab Sonntag den 20. September in den USA nicht mehr aus dem Apple App Store oder dem Google Play Store zu installieren sein.
Donald Trump bannt TikTok und WeChat aus den US-App-Stores
Es war im Grunde klar, dass den Worten von Donald Trump auch Taten folgen werden. Gerade so kurz vor den Wahlen, müssen klare Zeichen her. So hat das US-Handelsministerium heute offiziell bekannt gegeben, dass beiden chinesischen Unternehmen ByteDance und Tencent untersagt wird, ihre Anwendungen TikTok und WeChat in den USA weiter zum Download anzubieten. Entsprechende Verfügungen gingen an die großen App-Betreiber wie dem Apple App Store und dem Google PlayStore.
„Das grundlegende TikTok bleibt bis zum 12. November intakt“, sagte Handelsminister Wilbur Ross.
TikTok erhält Aufschub – WeChat ist raus
Während Trump TikTok also noch Aufschub bis zum 12. November 2020 gewährt, um seine App an ein US-Unternehmen zu verkaufen, so gibt es für Tencent und seinem Messenger- und Bezahl-Dienst keinen Aufschub. Ab Sonntag ist Schicht im Schacht. Unter dem bekannten Vorwand des Sicherheitsrisikos für die USA, darf das Unternehmen keine Daten mehr in den USA hosten und Überweisungen oder Zahlungen von Geldern an oder von Menschen in den Vereinigten Staaten sind verboten.
Microsoft war zuletzt aus dem Pool der Kauf-Interessenten ausgestiegen. Besser gesagt war wohl das Angebot zu gering, sodass ByteDance dankend abgelehnt hat. Übrig sind nach wie vor der Software-Hersteller Oracle und der Supermarkt-Riese Walmarkt, so Reuters. Dabei muss aber beachtet werden, dass ein Mehrheitsanteil des Chinesischen Eigentümers grundlegend von Donald Trump ausgeschlossen wird. Er ist es am Ende, der einer Übernahme – respektive Kauf – zustimmen muss.
Der US-Bann schließt im Übrigen kein Verbot ein, Geschäfte mit den Unternehmen zu betreiben, wie es bei Huawei der Fall ist. US-Unternehmen können also nach wie vor Geschäfte mit ByteDance und Tencent vollziehen.