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England: Apple muss Verfahrenskosten für Samsung tragen wegen der Richtigstellung

Eigentlich dachten wir ja, dass der Disput zwischen Apple und Samsung in Großbritannien mal vorbei sei, immerhin ist Apple rechtsgültig verurteilt worden. Der Konzern mit dem berühmten kleinen i muss sowohl auf seiner britischen Website als auch in diversen Zeitschriften eine entsprechende Anzeige schalten, dass Samsung nicht kopiert habe. Allerdings hat das den britischen Richtern alles andere als gefallen.

Wir erinnern uns: Mitte Juli urteilte der High Court of England & Wales, dass Samsung mit seinen Tablets der Reihe Galaxy Tab nicht gegen die Designpatente von Apple verstoßen würde. Als Folge dessen verurteilte das Gericht den US-amerikanischen Konzern dazu, sowohl auf seiner Website gut sichtbar als auch als ganzseitige Anzeige in diversen Printmedien auf der britischen Insel. Ein erster Anlauf von Apple genügte den Richtern nicht, da sich Apple inhaltlich eher für seine Position rechtfertigte und Samsung dennoch als Copycat darzustellen versuchte, unter anderem mit Verweis auf die deutschen Prozesse.

Die britischen Richter gaben Apple daraufhin 48 Stunden Zeit den Text zu überarbeiten, Apple verlangte jedoch eine ganze Woche. Die Richter lehnten den Antrag ab und der Konzern aus Cupertino fügte sich seinem Schicksal. Dummerweise könnte man jetzt sagen, hat Cupertino mit der Überarbeitung sich sein eigenes Grab geschaufelt, indem man mit einem einfachen Web-Trick den unangenehmen Blick weglockte. Der Link zur überarbeiteten Richtigstellung war einfach nicht im Sichtfeld zu sehen, was die britischen Richter nun so richtig auf die Palme brachte.

Mit dem abschließenden Urteil muss Apple zudem die gesamten Verfahrenskosten (unter anderem Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare) nun auch für den Konkurrenten Samsung übernehmen, weil sich die Richter durch die letzte Maßnahme von Apple sozusagen verhohnepiepelt vorgekommen sein müssen. Allerdings nimmt das Gericht als Grundlage für die Kostenberechnung den Satz für Entschädigung bzw. Schadensersatz, was je nachdem richtig teuer werden könnte für Apple.

As to the costs (lawyers’ fees) to be awarded against Apple, we concluded that they should be on an indemnity basis. Such a basis (which is higher than the normal, “standard” basis) can be awarded as a mark of the court’s disapproval of a party’s conduct, particularly in relation to its respect for an order of the court. Apple’s conduct warranted such an order.

Deutsche Übersetzung:

Im Gegensatz zu den für Apple verhängten Kosten (Anwaltshonorare) beschlossen wir, dass diese auf Basis der Entschädigung basieren sollten. Eine derartige [Berechnungs-] Grundlage (die höher als die übliche Standardgrundlage ist) kann als ein Zeichen der richterlichen Abneigung gegenüber dem Verhalten einer Partei gewertet werden, insbesondere im Bezug zu deren Achtung für eine Anweisung des Gerichts. Apples Verhalten hat eine derartige Handlung gerechtfertigt.

Tja, sieht so aus als ob Apple auf der Insel keinen guten Stand haben dürfte derzeit. Nachdem 3 Patente zumindest für den britischen Handelsraum für nichtig erklärt wurden, liegt der Konzern von Tim Cook nun auch bei den Samsung-Tablets auf den Brettern. Eines ist jedenfalls sicher: Apple UK dürfte es sich künftig zweimal überlegen, ob man weiterhin so hochnäsig in Großbritannien auftreten wird oder sich nicht vielleicht doch bessern wird.

[Quelle: England and Wales Court | via MobileGeeks]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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