Der chinesische Hersteller OnePlus hat sich auch hierzulande mit seinen Flagship-Killer-Smartphones einen Namen gemacht. Maximale Technik zum günstigen Preis. Was CEO Pete Lau jedoch nicht in der Öffentlichkeit bekannt gibt, das Unternehmen zahlt in Deutschland keine Umsatzsteuer.
Längst ist die deutsche Justiz auch hinter Unternehmen wie Amazon und Ebay hinterher, um entsprechende Steuerausfälle nach geltendem Recht einzufordern. Der chinesische Hersteller OnePlus dürfte mit Sicherheits ebenfalls bereits auf der Liste der Steuersünder stehen. Denn wer sich in dem deutschsprachigen Shop ein aktuelles OnePlus 6T (zum Test) kauft, bekommt den Flagship-Killer zwar an die Haustür geliefert, aber auf seiner Rechnung wird er vergebens die in Deutschland gesetzlich geforderten 19 Prozent Mehrwertsteuer suchen.
Auf schriftliche Nachfrage antwortet das Unternehmen wie folgt:
Wir werden nicht in der Lage sein Mehrwertsteuer-Details auszuweisen, da unsere Produkte über einen autorisierten Händler mit Sitz in Hongkong verarbeitet werden. Mit unserer derzeitigen Logistik-Struktur werden wir keine europäische Steuerrechnung für unsere Produkte erstellen können. Das Unternehmen und unsere Vertriebspartner nehmen die Einhaltung der geltenden Gesetze und Bestimmungen sehr ernst und entrichten die beim Import relevanten Einfuhrsteuern.
OnePlus: Einfuhrsteuern ja – Umsatzsteuer nein
Das OnePlus jedoch die Einfuhrsteuern bezahlt, um die Kunden vor den anfallenden Zollgebühren zu schützen, wird dabei verheimlicht. Ebenso beruft sich das Unternehmen darauf, auf seiner Internetseite keine deutsche Adresse zu besitzen, obwohl man am 13. Dezember 2018 noch seine deutsche Niederlassung in der Sternstraße 21, 80538 München gefeiert hat.
Aber auch Abseits des deutschen Firmensitz ist das Unternehmen nicht vor der Abgabe der Umsatzsteuer befreit. Denn nach aktuell geltenden EU-Recht müssen Unternehmen die in Deutschland Waren verkaufen, eine Umsatzsteuer-ID-Nummer besitzen und die 19 Prozent ausweisen und abführen. Selbst wenn sich der Sitz im Ausland befindet.
Von weiteren Verstößen bezüglich des Elektrogesetzes (WEEE) und anderen benötigen Registrierungen, welche OnePlus seit Jahren nicht nachweist, wollen wir erst gar nicht anfangen. Da das neue Gesetz für Umsatzsteuer-Ausfälle erst Anfang 2019 in Kraft getreten ist, wird sich vermutlich die Strafverfolgung von OnePlus noch ein wenig hinziehen. Doch die Tage der günstigen Android-Smartphones dürften auch für uns und OnePlus gezählt sein.




















Gerhard Röck
Na ja, vielleicht nächstes Mal genauer recherchieren? Die anfallenden Einfuhrsteuern sind der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer von 19%. Wenn das auch wie beschrieben abgeführt wird ist alles okay.