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USPTO erklärt Apples Multitouch-Patent für ungültig

USPTO erklärt Multitouch-Patent für nichtig

Letztes Jahr sorgte im Oktober ein vorläufiger Richterspruch für enorme Schlagzeilen in der Tech-Welt: Ein US-Gericht befand Samsung für schuldig, etliche Patente von Apple aus den Bereichen Technik und Design verletzt zu haben, darunter auch ein Patent für die Multitouch-Erkennung. Doch wie es scheint, könnte sich das nächste wichtige Patent aus Apples Portfolio in Luft auflösen.

Moderne Smartphones und Tablets können wir uns fast schon nicht mehr ohne Multitouch vorstellen, immerhin ist das Vergrößern und Verkleinern von Bildschirminhalten eine für uns vollkommen natürliche Geste. Ein Vorgang, welchen sich Apple im Jahre 2008 Patentrechtlich unter der Nummer 7,844,915 (Application Programming Interfaces for Scrolling Operations) aka Multitouch-Patent hat schützen lassen und unter anderem als einer der Grundpfeiler der Klage gegen Konkurrent Samsung gilt. Zwar soll es nach bisherigen Informationen erst im November diesen Jahres weiter gehen im wohl größten Patentprozess der jüngeren Geschichte (zumindest medial aufbereitet), doch schon jetzt kündigt sich eine größere Wendung an.

 

Vorläufig für nichtig erklärt

Denn das United States Patent and Trademark Office (USPTO) hat in einem 57-seitigen Dokument begründet, warum die Behörde das Multitouch-Patent von Apple nun für ungültig erklärt hat. Unter anderem beanstandet die Behörde die Formulierungen Apples, denn es geht aus dem Patenttext nicht eindeutig hervor, worin unterschieden wird zwischen einer Berührung und zwischen zwei oder mehr Berührungen mit den Fingern. Im Prinzip also um die Unterscheidung zwischen dem Vergrößern von Objekten und dem verschieben des Bildschirminhaltes. Laut der US-Behörde wolle Apple lediglich zwischen einem oder nicht einem Eingabepunkt unterscheiden, was laut dem US-Patentgesetz nicht Rechtens sei: Die Beschreibung muss so weit es geht interpretierbar sein und das ist nicht der Fall bei besagtem Patent.

Außerdem führt das Multitouch-Patent von Apple weder eine genaue Beschreibung des Vorganges noch einen dafür notwendigen entsprechenden Algorithmus an aber das ist noch nicht der letzte Punkt der USPTO. Wesentlich schwerer könnte da das japanische Patent JP20001633031 wiegen, denn dieses beschreibt exakt diesen Vorgang der Touchscreen-Berührung und was bei entsprechenden Konditionen ausgelöst wird. Eben diese so weit wie möglich gefasste Interpretationsmöglichkeit des Patentes, welche bei Apple nicht gegeben ist. Außerdem wurde das japanische Patent bereits im Juni 2000 veröffentlicht, der Antrag von Apple jedoch erst 2007 eingereicht. Insofern beruft sich die USPTO auf die Prio-Art-Regelung, sprich einer anerkannten Stand-der-Technik-Technologie und damit laut US-Patentgesetz nicht (mehr) patentierwürdig.

 

Interessante Wendungen im Anmarsch?

Dennoch ist die Entscheidung der USPTO noch nicht final, denn Apple wird laut dem US-Patentgesetz das Recht des Einspruchs zugestanden, was dann im Patent Trial and Appeal Board (PTAB) verhandelt wird. Sollte das Gremium jedoch die Entscheidung der USPTO bestätigen, könnte Apple als eines der letzten Mittel sein Patent vor Gericht verteidigen. Einen ähnlichen Weg hat Apple erst mit dem als Gummiband-Patent bekannten Patent beschritten, von den ursprünglich 20 Punkten des Patentes blieben allerdings nur 4 Punkte gültig. Überhaupt ist es nicht das erste Patent, welches durch die USPTO neben dem Multitouch-Patent nachträglich für nichtig erklärt wurde.

Allerdings fragtr man sich beim Lesen solcher Neuigkeiten nicht ganz unberechtigt, warum den Patentprüfern der eigentlich nichtssagende Text des Patentes nicht schon bei der ersten Prüfung durch das US-Patentamt aufgefallen war. Außerdem ist noch nicht wirklich absehbar, was für Auswirkungen die Aberkennung des Patentes auf die laufenden Verfahren zwischen Apple und Samsung haben könnte, bei denen es im ersten großen Verfahren unter anderem um Strafzahlungen in Milliardenhöhe geht, auch wenn aufgrund eines Berechnungsfehlers der Jury die Strafzahlung zwischenzeitlich um fast die Hälfte reduziert wurde. Bleibt nur zu hoffen, dass in der US-Justiz in Sachen Patentrecht wirklich ein Umdenken stattfindet, wie es sich bei der USPTO zumindest bei Software-Patenten abzeichnet.

[Quelle: USPTO | via Heise Online]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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