Samsung Galaxy ZZ Fold bekommt magnetischen S-Pen
Frei nach der Direktive, was nicht in das Device passt, muss zumindest an das Gerät, scheint das aktuell aufgetauchte Patent von Samsung zu verfolgen, welches den S-Pen wohl gern an das Samsung Galaxy ZZ Fold bringen möchte. Weiterhin gibt das Patent erneut eine Bestätigung für ein Foldable mit gleich zwei Scharnieren.
Die Foldables kommen!
Das Jahr 2021 steht ganz im Zeichen von falt- und vielleicht auch endlich rollbaren Smartphones. Mit Xiaomi hat sich ein weiterer großer Name mit dem Mi Mix Fold an dem „noch“ neuen Formfaktor beteiligt. Und auch aus dem Hause TCL erwarten wir in Kürze nach vielen Prototypen ein kaufbares Foldable. Geht es nach den Kollegen von „DigiTimes“, dann dürfen wir nicht nur Asus in der elitären Gruppe an Hersteller bald begrüßen, sondern Huawei wird noch drei weitere und vor allem preiswerte Foldables dieses Jahr präsentieren. Eine gewisse Skepsis sei aber hier angebracht.
Doppelt gefaltetes Samsung Galaxy ZZ Fold bei der WIPO aufgetaucht
Ganz anders sieht es bei dem nun folgenden Patentantrag bei der World Intellectual Property Office (WIPO) von Samsung aus, welches im September 2020 beantragt und gestern offiziell genehmigt wurde. Die Kollegen von „LetsGoDigital“ lieferten sogleich zu den folgenden Patentskizzen ein passendes Renderbild (siehe Beitragsbild), was wohl den Vorstellungen von Samsung sehr nahe kommen dürfte. Dabei patentiert sich der südkoreanische Hersteller unter „Faltbares elektronisches Gerät einschließlich elektronischen Stift“ für ein mögliches Samsung Galaxy ZZ Fold ein jeweils innen- und außenliegendes Display, welches zweifach gefaltet wird. In der Mitte kann magnetisch ein S-Pen platziert werden, der dann automatisch geladen wird.
Mit und ohne S-Pen
Die Scharniere sind so gestaltet, dass das Foldable auch ohne angebrachten Stylus komplett geschlossen werden kann. Das eingereichte Dokument umfasst 52 Seiten, aus denen ebenfalls hervorgeht, dass sich Samsung einen unsichtbaren piezoelektrischen Lautsprecher unter dem Display durchaus vorstellen kann und daher auch die Idee gleich einmal schützt. Ebenfalls gibt es auf der rechten Displayseite eine Dual-Under-Display-Kamera zu patentieren. Zusätzlich zeigen die Skizzen zwei weitere Sensoren, beispielsweise für einen 3D-ToF-, ein Licht- oder Näherungssensor. Auf der Rückseite hingegen sehen wir eine ganz „gewöhnliche“ Dual-Hauptkamera, welche sich je nach Anspruch auch gern in der Anzahl der Sensoren/Objektiven erweitern lässt. Es gilt wie immer bei genehmigten Patentanträgen: Nichts muss – alles kann.
Post scriptum: Der Name ZZ Fold ist frei von der GO2mobile-Redaktion erfunden.