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Leistungsschutzrecht: Axel-Springer-Verlag beugt sich Google nun ebenfalls

Google und Leistungsschutzrecht

Als die letzte Bundesregierung das mehr als umstrittene Leistungsschutzrecht gesetzlich durchdrückte, ahnte vermutlich niemand was sich darauf für ein Streit entfachen würde. Was einige Politiker bis heute verteidigen und unabhängige Juristen zu Recht anzweifeln, hat der VG Media letzten Endes eines gebracht: Nichts. Nun hat auch der größte Google-Kritiker klein beigegeben.

Es grenzt schon an einer Farce, was der VG Media Verband da für eine große Sache rund um das mehr als umstrittene Gesetz namens Leistungsschutzrecht veranstaltet hat. 2013 ist das Gesetzt in Kraft getreten und verpflichtete Suchmaschinen-Betreiber dazu, für Vorschau-Bildchen und Textausschnitte in ihren Suchergebnissen an den jeweiligen Anbieter der Inhalte ein gewisses Entgelt zu entrichten. Dem widersetzte sich Google jedoch mit der Begründung, dass man durch die Suchergebnisse den jeweiligen Website-Betreibern signifikant mehr Besucher vermitteln würde und das auch noch kostenlos.

Leistungsschutzrecht vor dem Aus

Daher entschied sich Google zu einem ungewöhnlichen Schritt: Man drohte den Mitgliedern der VG Media damit, in Zukunft nur noch die Headline plus Link in den Suchergebnissen zu führen (zum Beitrag). Obwohl der VG Media bemängelt, bewegte sich Google damit rechtlich gesehen noch im Rahmen des Leistungsschutzrecht und nutzte auch nicht seine Marktmacht kartellrechtlich aus, wie Bundeskartellamt-Chef Andreas Mundt erklärte. Das die Aktion erfolgreich war wissen wir bereits (zum Beitrag) und nun muss sich der Axel-Springer-Verlag auch mit seinen letzten Angeboten beugen, da die Maßnahme von Google im Zuge des Streites um das Leistungsschutzrecht arge finanzielle Auswirkungen hat.

Via Twitter teilte der Verlag mit, dass seit dem Inkrafttreten von Googles Drohung die Seitenbesuche über die Google-Suche um 40 Prozent nachgelassen haben. Über Google News seien es sogar 80 Prozent gewesen, was wiederum die Online-Angebote des Axel-Springer-Verlages mit Autobild.de, Computerbild.de, Sportbild.de und Welt.de gegenüber der Konkurrenz sehr stark beeinträchtigte. Hätte man nicht nachgegeben, dann hätte der Verlag für jeden der vier Online-Angebote einen Umsatzrückgang in siebenstelliger Höhe verzeichnen müssen.

Der Anfang vom Ende?

Auch wenn der Axel-Springer-Verlag damit das neuste Kapitel im Kampf um das Leistungsschutzrecht verloren hat, wirft Verlagschef Mathias Döpfer Google dennoch einen Missbrauch seiner Marktmacht vor. Seinem Unmut macht Döpfer in einem Tweet Luft, indem er den Suchmaschinen-Giganten aus den USA als den Bösen in dieser Sache hinstellt.

Fraglich ist nach jetziger Auffassung nur noch, ob das Leistungsschutzrecht so in seiner Form überhaupt noch existieren kann, oder ob die Lobby bereits an einer Überarbeitung des Gesetzestextes arbeitet und von der Bundesregierung absegnen lassen will. Denn letzten Endes kommt es aktuell nicht mehr zum Einsatz, da nahezu alle Verlage der VG Media Vereinigung eine Einverständniserklärung von Google unterzeichnet haben, in welcher sie von den Entgelt-Forderungen Abstand nehmen. Der US-Konzern wiederum verpflichtet sich dazu, Textschnippsel und Vorschaubild wieder in den Suchergebnissen aufzuführen. Das Leistungsschutzrecht verläuft damit ins Leere und Mathias Döpfer formuliert es perfekt:

Das ist vielleicht der erfolgreichste Misserfolg, den wir je hatten.

[Quelle: Axel-Springer-Verlag]

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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