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iTunes-Sammelklage: Letzter Hauptkläger ebenfalls ausgeschlossen

iTunes ist die führende Vertriebsplattform wenn es um digitale Musik geht und das nun schon seit etlichen Jahren. Die meisten verbinden das Programm von Apple in erster Linie jedoch mit dem Aufstieg des iPod und genau diese Bindung wird demnächst ein US-amerikanisches Gericht näher beschäftigen. Allerdings mit einer kuriosen Wende: Es gibt keine Hauptkläger mehr.

Nachdem die zuständige Richterin Yvonne Gonzales einige Hauptkläger aus dem Verfahren ausgeschlossen hatte, ist nun auch die letzte verbliebene Hauptklägerin aus dem Verfahren ausgeschlossen worden. Wie schon in den anderen Fällen konnten auch bei die verteidigenden Anwälte von Apple glaubhaft darlegen, das Marianna Rosen als letzte Hauptklägerin der angestrengten Sammelklage wegen einem angeblichen iTunes Monopol nicht zugelassen werden könne. Damit muss das Verfahren ab sofort ohne einen Hauptkläger stattfinden.

Grund für den Ausschluss ist die Art, wie zwei im Jahre 2008 von Rosen gekaufte iPods bezahlt wurden. Zwar fallen beide Geräte in den Zeitraum – die Sammelklage bezieht sich auf die Zeit zwischen September 2006 und  März 2009 – aber da sie mit der Kreditkarte des Ehemann von Marianne Rosen bezahlt wurden und diese auf die Anwaltskanzlei des Ehemannes ausgestellt ist, gilt die Hauptklägerin als „nicht adäquat“ in dem Verfahren, wie Richterin Yvonne Gonzales begründete.

Wendepunkt in iTunes-Sammelklage?

Was genau das für das Verfahren nun bedeutet ist noch nicht abzusehen, da die Klageseite bis Dienstag Zeit hat, einen oder mehrere neue Hauptkläger zu benennen. Da Schätzungen zufolge über 8 Millionen Käufer eines iPod jeglicher Art in diesen Zeitraum fallen, sollte sich der ein oder andere Kläger finden lassen, der sich auf die Rolle als Hauptkläger einlässt.

Grund für die Sammelklage selbst ist der Vorwurf, dass Apple in besagtem Zeitraum zwischen September 2006 und März 2009 seine sehr dominante Stellung mit der iTunes Plattform dazu genutzt haben soll, die Preise für MP3-Player künstlich hoch zu halten. Grundlage dafür wiederum soll die sehr enge Verzahnung zwischen iTunes, dem iPod und dem iTunes Store für den Kauf digitaler Musik sein.

Sollte die Klage erfolgreich sein, dann droht Apple eine Strafe in Höhe von geschätzt 350 Millionen US-Dollar, die sich unter Umständen basierend auf dem geltenden Wettbewerbsrecht auch verdreifachen könnte. Bisher mussten Senior Vice President of Internet Software and Services Eddy Cue und Senior Vice President of Worldwide Marketing Phil Schiller vor Gericht aussagen. Selbst ein rund zweitstündiges Video von Steve Jobs aus dem Jahre 2011 soll Gegenstand der Verhandlung sein, für dessen Freigabe für die Öffentlichkeit sich die US-amerikanische Presse einsetzt.

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Stefan

Mann mit Bart und Faible für Smartphones und Tablets jeder Plattform, doch eindeutig bekennender Androidliebhaber.

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